Ihre Termin-Absage wurde an uns versandt. Schade, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können.
Wichtig, bitte beachten Sie:
1. Ihre Verhinderung zeigen Sie uns bitte rechtzeitig - mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin - an!
2. Sollte ein fest vereinbarter Termin der Sondersprechstunde nicht wahrgenommen werden, steht der Praxis nach BGB ein Ausfallhonorar wegen Annahmeverzuges in Höhe der vereinbarten ursächlichen Leistung zu, der aus eigenen Mitteln zu erstatten ist. (Annahmeverzug nach §615, BGB)
Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über evtl. Ferien- /Urlaubsabwesenheiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Anfragen nicht abgerufen und bearbeitet.