Termin-Absage

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie mit untenstehendem Formular die Möglichkeit, uns Ihre Absage ab sofort auch online mitzuteilen.

Wichtig, bitte beachten Sie:
Ihre Verhinderung zeigen Sie uns bitte rechtzeitig
- mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin - an!

Wir nehmen uns für Sie Zeit und halten Termine für Sie frei. Haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass sollte ein fest vereinbarter Termin der Sondersprechstunde nicht wahrgenommen werden, dann steht der Praxis nach BGB ein Ausfallhonorar wegen Annahmeverzuges in Höhe der vereinbarten ursächlichen Leistung zu. Dieses Ausfallhonorar ist aus eigenen Mitteln zu erstatten. (Annahmeverzug nach §615, BGB)

 

 

Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über evtl. Ferien- /Urlaubsabwesenheiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Anfragen nicht abgerufen und bearbeitet.

Ja, ich gebe meine Zustimmung für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten – gemäß der Datenschutzerklärung – zur Bearbeitung und Beantwortung dieser Anfrage. *

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